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StuB Nr. 17 vom Seite 663

Zweifelsfragen der Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bei der ordentlichen Kapitalerhöhung

Das

von RA/FAStR/StB Dr. Andreas Rohde, Bonn
Kernaussagen
  • Das nimmt nunmehr ausdrücklich Stellung zur ordentlichen Kapitalerhöhung, allerdings beschränkt auf Aktiengesellschaften, und zwar wohl auf börsennotierte.

  • Inhaltlich stellt das BMF-Schreiben zunächst klar, dass das Entstehen des Bezugsrechts nicht zu Einkünften ausKapitalvermögen führt.

  • Soweit in dem BMF-Schreiben vertreten wird, in der Ausübung von Bezugsrechten liege ein Veräußerungstatbestand, ist das systematisch verfehlt.

Bereits mit hat die Finanzverwaltung zu Zweifelsfragen bei der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG umfassend Stellung genommen . Im Zusammenhang mit Maßnahmen der Kapitalbeschaffung einer Aktiengesellschaft nach §§ 182 bis 221 AktG hat sich das Schreiben jedoch im Wesentlichen auf die einkommensteuerrechtlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) beschränkt. Das nimmt nunmehr ausdrücklich Stellung zur ordentlichen Kapitalerhöhung, allerdings beschränkt auf Aktiengesellschaften, und zwar wohl auf börsennotierte. Das BMF-Schreiben setzt einen Börsenkurs für Aktien und Bezugsrechte vor...