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NWB Nr. 36 vom Seite 2995

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen. Der Entwurf regelt die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dem Koalitionsvertrag entsprechend und auf Grundlage der EU-Entsenderichtlinie auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgeweitet werden. Bislang verpflichtet das Gesetz im Ausland ansässige Arbeitgeber des Baugewerbes, ihren – nach Deutschland entsandten – Arbeitnehmern bestimmte hier zwingend geltende tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Damit wird eine Benachteiligung der entsandten Arbeitnehmer vermieden und zugleich verhindert, dass durch unfairen Wettbewerb insbesondere die in Deutschland ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze gefährdet werden.

Bei den Gebäudereinigern gilt bereits ein bundesweiter Lohntarifvertrag mit einheitlichen Strukturen. Darüber hinaus ist im Bau- wie im Gebäudereinigerbereich die Arbeit an ständig wechselnden Einsatzorten typisch, woraus ein verstärktes Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer resultiert. Das Gebäudereinigerhandwerk ist ebenso wie das Baugewerbe lohnkostenintensiv und steht damit in besonderer Weise im Wettbewerb mi...