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Kommanditist/Arbeitnehmer einer KG kein Mitunternehmer
Ein Kommanditist, der wirksam auf sein Kontrollrecht verzichtet, ist gem. rkr. NWB SAAAB-83805 (EFG 2006 S. 815) wegen Fehlens der Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen und erzielt demgemäß keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Bezug: § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbs., § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 133, § 176, § 717 BGB; § 105 Abs. 2, § 161 Abs. 2, § 164, § 166 HGB; § 180 Abs. 1 Nr. 2a, § 182 Abs. 1 AO).