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Einkommensteuer | Qualifizierung der Einkünfte eines im Ausland ansässigen Sportlers aus Werbeverträgen
▶ Urteil: Bei der Prüfung, ob ein im Ausland ansässiger deutscher Sportler der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG unterliegt, sind die Einkünfte aus Werbeverträgen, auch soweit sie sich auf die Überlassung von Persönlichkeitsrechten erstrecken und eine Verwertung im Inland stattfindet, keine Einkünfte i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG, aber ausländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 34d Nr. 2a EStG (EFG 2006, S. 1065).
▶ Hinweis: Der Kl. war in den letzten zehn Jahren vor der Beendigung seiner unbeschränkten Steuerpflicht im Streitjahr 1994 als Deutscher mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig gewesen und nun in einem Niedrigsteuerland ansässig. Das FG verneinte jedoch das für die Anwendung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erforderliche Vorliegen von wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland. Das wäre hie...BStBl II 2005, S. 550