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BGH 10.05.2006 XII ZB 267/04, NWB 34/2006 S. 275

Prozessrecht | Übermittlung fristgebundener Schriftsätze per Telefax

Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tags der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (). Die im Rahmen einer Ausgangskontrolle gebotene Überprüfung des Sendeberichts muss sich auch darauf erstrecken, ob die zutreffende Faxnummer des Empfangsgerichts angewählt wurde. Ergibt sich die Faxnummer des Gerichts nicht aus den Handakten, ist nicht nur die richtige Eingabe der Nummer am Faxgerät, sondern auch die richtige Ermittlung der Faxnummer anhand eines weiteren Telefon- bzw. Internetverzeichnisses zu kontrollieren ().