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OLG Celle 13.07.2006 11 U 254/05, NWB 34/2006 S. 275

Kaufvertragsrecht | Zeitliches Auseinanderfallen von Produktionsdatum und Erstzulassung als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf

Auch beim Gebrauchtwagenkauf stellt es einen Sachmangel dar, wenn das Produktionsdatum des Fahrzeugs und seine Erstzulassung zeitlich erheblich auseinanderfallen (OLG Celle, Urteil v. 13. 7. 2006 - 11 U 254/05). Im Streitfall hatte der Kläger das Fahrzeug im November 2004 mit einem Kilometerstand von lediglich 10 km gekauft. Aus der Rechnung ergab sich als Erstzulassungsdatum der 29. 1. 2004. Nachträglich erfuhr er, dass das Fahrzeug bereits im Februar 2002 gebaut worden war. Da das Erstzulassungsdatum bzw. die relative Neuwertigkeit des Fahrzeugs Vertragsgrundlage geworden sei, stelle das Auseinanderfallen von Produktions- und Erstzulassungsdatum um fast zwei Jahre einen Sachmangel i. S. des Gewährleistungsrechts dar. – Anmerkung: Die Entscheidung folgt damit der Rechtsprechung des BGH fü...