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BFH 13.12.2005 IX R 42/04, NWB 33/2006 S. 265

Einkommensteuer | Keine Nachholung nicht geltend gemachter AfA-Beträge

Nach dem , nv NWB VAAAB-88042, sind die AfA-Sätze des § 7 Abs. 5 EStG nicht zeitanteilig, sondern für das ganze Jahr der Anschaffung oder Herstellung abzuziehen. Werden dessen ungeachtet die AfA-Beträge im Kalenderjahr der Fertigstellung lediglich zeitanteilig als Werbungskosten geltend gemacht, ändern sich die Staffelsätze dadurch nicht. Nicht geltend gemachte AfA-Beträge können nicht im neunten Kalenderjahr berücksichtigt werden.