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StuB Nr. 15 vom Seite 569

Geschäftsveräußerung im Ganzen

Die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nicht der USt. Von einer Geschäftsveräußerung wird ausgegangen, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.

Praxishinweis

Bei Vorliegen einer solchen Geschäftsveräußerung im Ganzen handelt es sich um einen nicht steuerbaren Umsatz (§ 1 Abs. 1a UStG). Für Zwecke der Vorsteuerberichtigung nach Maßgabe von § 15a UStG ist zu beachten, dass das erwerbende Unternehmen an die Stelle des Veräußerers tritt (vgl. § 15a Abs. 10 UStG). Die Finanzverwaltung wird die für den Veräußerer geführten Überwachungsblätter und -übersichten als Kopie in der Akte des Erwerbers ablegen. Sie hat so die Möglichkeit der eigenständigen Überprüfung der Vorsteuerabzugsberichtigung.

Die OFD Hannover hat sich mit Verfügung vom – S 7100 b – 1 – StO 171 (DStR 2006 S. 1227) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der entgeltlichen und unentgeltlichen Geschäftsveräußerung geäußert. Diese Verwaltungsanweisung stellt eine Ergänzung zu Absch...