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StuB Nr. 15 vom Seite 570

Arbeitnehmersammelbeförderungen und Umsatzsteuerfolgen

Befördert ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück gegen ein Entgelt, das weit unter den tatsächlichen Kosten liegt, stellt sich die Frage, ob die sog. „Mindestbemessungsgrundlage” Anwendung findet. Das (Revision eingelegt, BFH-Az.: V R 15/06, EFG 2006 S. 1016) hierzu eine Entscheidung getroffen.

Das FG hat entschieden, dass, wenn derartige Beförderungsleistungen aus besonderen Umständen im unternehmenseigenen Interesse erbracht werden, diese nur insoweit der USt unterliegen, wie tatsächliche Entgelte geleistet werden. Im Urteilsfall ließ die Unternehmerin die bei ihr tätigen Arbeitnehmer aus den umliegenden Wohnorten arbeitstäglich mit Bussen zur Betriebsstätte befördern. Hierfür zahlten die Arbeitnehmer ein Entgelt von 1 DM/Arbeitstag. Dieses Entgelt machte nur einen Bruchteil der ansonsten notwendigen Zahlung an ein Busunternehmen (8,6 %) aus.

Im Anschluss an eine Außenprüfung vertrat die Finanzverwaltung die Auffassung, dass bei der Bemessung der USt die Beförderungsleistung mit den Selbstkosten unter Abzug der von den Arbeitnehmern gezahlten Entgelte zu berücksichtigen sei. Hiergegen wandte die Kläger...