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Behandlung von Biogasanlagen
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen und der Energieerzeugung aus Biogas abweichend von den bisherigen Regelungen zur zeitlichen Anwendung (Tz. III) des (BStBl S. 248 = StuB 2006 S. 361) das Folgende: Soweit sich in den Fällen der Energieerzeugung aus Biogas aus dem Schreiben für einen Stpfl. Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verwaltungspraxis ergeben, sind die Regelungen erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2006 beginnen.