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LSG Schleswig-Holstein 11.01.2006 L 5 KR 18/05, NWB 28/2006 S. 224

Sozialversicherung | Versicherungspflicht für Vorstandstätigkeit bei Sportverband

Soweit sich die Tätigkeit eines Vorstandsmitglieds eines Sportverbands auf wöchentliche Treffen zur Repräsentation der Belange des Vorstands und gelegentliche Repräsentationsfunktion (Ehrungen, Preisverleihungen) an Wochenenden beschränkt und er hierfür eine Aufwandsentschädigung von monatlich 80 DM erhält, liegt darin (noch) keine Beschäftigung i. S. des § 7 Abs. 1 SGB I, sondern eine sozialrechtlich irrelevante ehrenamtliche Tätigkeit ().