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OLG Düsseldorf 10.03.2006 I-3 Wx 16/06, NWB 28/2006 S. 224

Wohnungseigentumsrecht | Widerruf einer Zustimmung zu Baumaßnahme

Der Anbau eines Balkons an eine Eigentumswohnung ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung (§ 22 WEG). Die von einem Wohnungseigentümer erteilte Zustimmung ist jedoch grundsätzlich bis zum Beginn der baulichen Veränderung frei widerruflich, sofern sich nicht etwas anderes aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ergibt. Eine Bindung an die Zustimmung tritt nicht schon dadurch ein, dass der bauwillige Eigentümer Angebote eines Architekten oder Bauunternehmers eingeholt hat ( I-3 Wx 16/06).