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BAG 02.02.2006 2 AZR 596/04, NWB 27/2006 S. 214

Kündigungsschutz | Teilzeitarbeitsverhältnis bei anderem Arbeitgeber während der Elternzeit

Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit umfasst auch die Möglichkeit einer Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit. Einem solchen Beschäftigungsverhältnis darf der Erstarbeitgeber nur bei entgegenstehendem dringenden betrieblichen Interesse widersprechen (§ 15 Abs. 4 Satz 2 BErzGG). Dieses Teilzeitarbeitsverhältnis bei dem „anderen” Arbeitgeber wird jedoch nicht vom Kündigungsverbot des § 18 BErzGG umfasst. Im Gegensatz zum ursprünglichen Arbeitgeber kann der „andere” Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen beenden, wenn er den Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigt. Auf einen Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit kann sich der Arbeitnehmer ihm gegenüber nicht berufen (