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IWB 11/2006 S. 1053

Schweden | neue Flugticketsteuer

Am 7.4.2006 hat die Schwedische Regierung dem Parlament einen Gesetzesentwurf über die Einführung einer neuen Flugticketsteuer vorgelegt, der nach Zustimmung sofort in Kraft treten kann. Steuersubjekt sind sowohl inländische als auch ausländische Fluggesellschaften, die Flüge von schwedischen Flughäfen anbieten. Die Steuer fällt für jeden Passagier an, sofern mehr als zehn Personen in einer Maschine transportiert werden. Die Steuer soll 94 SEK (= ca. 10 €) pro Passagier für Flüge nach Europa und 188 SEK (= ca. 20 €) für alle übrigen Flüge betragen. Für bestimmte Passagiere oder für Flüge zu wirtschaftsschwachen Regionen innerhalb Schwedens soll es Befreiungen geben.