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Österreich | steuerliche Maßnahmen zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Das österreichische Bundesministerium der Finanzen weist in einer Pressemitteilung vom 6.4.2006 aufgrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe auf die bereits gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Hilfemaßnahmen zur Beseitigung von Katastrophenschäden hin. Neben der Gewährung von Fristverlängerungen bei der Steuerentrichtung und Anpassungen bei Steuervorauszahlungen sind Geld- und Sachspenden sowie geldwerte Vorteile durch zinslose Darlehen oder Schadensersatzleistungen beim Zuwendungsempfänger von der Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Im Unternehmensbereich sind Spenden, sofern sie einen Werbeeffekt haben, als Betriebsausgaben abzugsfähig, während Spenden von Privatpersonen nicht berücksichtigungsfähig sind. Bei der Einkommensteuer können Kosten für die Beseitigung von Kata...