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BSG 10.05.2006 B 12 KR 6/05, NWB 21/2006 S. 168

Krankenversicherung | Voller Beitragssatz für Versorgungsbezüge der Rentner

Die gesetzliche Regelung, nach der ab dem bei pflichtversicherten, aber auch ausnahmslos bei allen freiwillig versicherten Rentnern für die Beiträge auch aus Versorgungsbezügen der volle allgemeine Beitragssatz gilt und die Beiträge allein vom Versicherten zu tragen sind, ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das BSG mit Urteilen v. - B 12 KR 6/05 R u. a.