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BSG 09.05.2006 B 2 U 34/05 R, NWB 21/2006 S. 168

Unfallversicherung | Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft

Sowohl gegen die staatlich organisierte Unfallversicherung als solche als auch gegen die Rechtsgrundlagen der Veranlagung und der Heranziehung der Unternehmer zu Beiträgen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (; Anschluss an ). Eine Vorlage an den EuGH lehnt der Senat ab, weil der EuGH die einschlägigen Rechtsfragen durch seine Entscheidung zum italienischen Unfallversicherungssystem (Urteil v. - Rs. C-218/00) als mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit für vereinbar gehalten hat.