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BFH 18.08.2005 IV R 9/04, NWB 21/2006 S. 163

Einkommensteuer | Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung

Der BFH hat mit Berichtungsanzeige v. den missverständlichen ersten Leitsatz zum (NWB EN-Nr. 72/2006) neu gefasst. Die Klarstellung ersetzt die beiden ursprünglichen Leitsätze und lautet wie folgt: Die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs ist für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird (jetzt R 16 Abs. 5 Satz 6 EStR). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich die gemeinen Werte in diesem Zeitraum nicht wesentlich geändert haben.