Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei Abgabe einer rückwirkenden Aufgabeerklärung
Der BFH hat mit Berichtungsanzeige v. den missverständlichen ersten Leitsatz zum (NWB EN-Nr. 72/2006) neu gefasst. Die Klarstellung ersetzt die beiden ursprünglichen Leitsätze und lautet wie folgt: Die jederzeit mögliche Aufgabe eines verpachteten Betriebs ist für den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anzuerkennen, wenn die Aufgabeerklärung spätestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt abgegeben wird (jetzt R 16 Abs. 5 Satz 6 EStR). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich die gemeinen Werte in diesem Zeitraum nicht wesentlich geändert haben.