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BGH 27.04.2006 I ZB 96/05, NWB 19/2006 S. 151

Markenrecht | Kein Markenschutz für „FUSSBALL WM 2006”

Der Bundesgerichtshof hat der FIFA den Schutz für die Marke „FUSSBALL WM 2006”, den der Verband für mehr als 860 Waren und Dienstleistungen beim Deutschen Patent- und Markenamt hat eintragen lassen, versagt und den Löschungsanträgen eines Süßwarenherstellers stattgegeben. Damit kann die FIFA die offiziellen WM-Sponsoren nicht länger davor schützen, dass auch andere Unternehmen mit dem Begriff werben. Nach Ansicht des BGH fehlt einer Marke „FUSSBALL WM 2006” die notwendige Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), welche sie in Abgrenzung von Waren und Dienstleistungen anderer Anbieter nur einem Unternehmen zuordnen könnte. Vielmehr sei der umstrittene Begriff die sprachübliche Bezeichnung für das Sportereignis selbst (BGH, Beschlüsse v. 27. 4. 2006 - I ZB 96/05, I ZB 97/05).