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EuGH 02.05.2006 Rs. C-341/04, NWB 19/2006 S. 151

Insolvenzrecht | Internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Das für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zuständige Gericht ist, wenn nicht eine ordnungsgemäß begründete Ausnahme vorliegt, das des Mitgliedstaats, in dem sich der satzungsmäßige Sitz des Schuldners befindet. Das gegenseitige Vertrauen verlangt, dass die Gerichte der anderen Mitgliedstaaten die Eröffnungsentscheidung ohne Zuständigkeitsprüfung anerkennen, es sei denn, sie verstößt gegen die Grundrechte (, Eurofood IFSC Ltd.).