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BMF 14.03.2006 IV B 2 - S 2242 - 7/06, NWB 19/2006 S. 147
Einkommensteuer | Vordruck für die Bescheinigung nach § 92 EStG
Nach § 92 EStG (Altersvorsorgezulage) ist die Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erteilen. Das (BStBl 2006 I S. 250) das geänderte Vordruckmuster bekannt gemacht. Es ist erstmalig für die Bescheinigung für das Jahr 2006 zu verwenden.