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Bezug von Freiaktien aus einer Beteiligung an einer niederländischen AG statt Dividende
Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, werden nach einer Entscheidung des BFH Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, die der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG unterliegen.
Begründung: Nach Auffassung des Gerichts lagen die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb insoweit nicht vor. Eine tatsächliche Vermutung spre-S. 136che vielmehr dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der „ersetzten” Bardividende entspreche.