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BFH 15.02.2006 I B 87/05, BBV 5/2006 S. 135

BFH zieht Grenzen beim grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr

Die Bedeutung des grenzüberschreitenden Auskunftsverkehrs wächst: So wie die deutsche Finanzverwaltung Mitteilungen über Sachumstände, die für eine inländische Besteuerung von Bedeutung sein können, empfängt, informiert sie selbst auch ausländische Staaten – sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Rechtsgrundlage für eine solche Amtshilfe (Spontanauskunft) ist entweder das DBA oder – innerhalb Europas – das „Gesetz zur Durchführung der EG-Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer” (EGAHiG). Eine Information außerhalb dieser Rechtsgrundlagen ist rechtswidrig; sie verletzt das Steuergeheimnis.

In einem aktuellen Beschluss hat der BFH gegen eine beabsichtigte Informationserteilung des Bundeszen­tralamts für Steuern (BZSt) an den finn...