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NWB 16/2006 S. 130

Krankenversicherung | Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zum 1. 1. 2006 und Beitragssatz für Studenten und Praktikanten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Bekanntmachung v. 22. 3. 2006 (BAnz Nr. 65 v. 1. 4. 2006 S. 2386) den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen zum Stichtag 1. 1. 2006 auf 13,3 v. H. festgesetzt. Der für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten maßgebende Beitragssatz beläuft sich auf 9,30 v. H. Er gilt für versicherungspflichtige Studenten zum Beginn des Wintersemesters 2006/2007 und für Praktikanten ab dem 1. 10. 2006.