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BAG 14.03.2006 9 AZR 11/05, NWB 16/2006 S. 130

Urlaubsrecht | Unwiderrufliche Befreiung von der Arbeitspflicht in einem Kündigungsschreiben

Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht. Der einmal erteilte Urlaub ist für den Arbeitgeber unwiderruflich. Die Unwiderruflichkeit ist Rechtsfolge der Urlaubserteilung. Hierauf muss der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Behält er sich allerdings den Widerruf des erteilten Urlaubs vor, so hat er keine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausreichende Befreiungserklärung abgegeben. Die Formulierung in einem Kündigungsschreiben, wonach der Arbeitnehmer unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am ... von der Arbeitsleistung freigestellt wird, führt damit zum Erlöschen des Resturlaubs ().