Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
VGH Hessen 14.02.2006 6 TG 1447/05, NWB 16/2006 S. 129

Gesellschaftsrecht | Kapitalanlage durch Publikumskommanditgesellschaften

Wenn eine KG Kommanditeinlagen, die von einem Treuhandkommanditisten gehalten werden, entsprechend einer von den Treugebern gewählten Form in Finanzinstrumenten anlegt, so handelt es sich dabei grundsätzlich um ein nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft i. S. des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 KWG. Derartige Geschäfte sind nur ausnahmsweise als solche für fremde Rechnung anzusehen, wenn den Treugebern keine ausreichenden Mitspracherechte bei der Tätigkeit der KG zustehen ().