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OFD Rheinland 13.03.2006 S 2118 b - 1000 - St 2, BBV 4/2006 S. 104

§ 2b EStG bei Rückabwicklungsklauseln

In einer Verfügung der OFD Rheinland ging es um die Frage, ob § 2b EStG anzuwenden ist, wenn Fondsanbieter im Hinblick auf den neuen § 15b EStG Rückabwicklungsklauseln in die Verträge aufgenommen haben und der einzelne Fonds nicht in den zeitlichen Anwendungsbereich des § 15b EStG fällt.

Entscheidung: Die vertragliche Vereinbarung einer Rückabwicklungsmöglichkeit und deren Darstellung im Prospekt rechtfertigt nicht die Annahme, dass die Erzielung eines steuerlichen Vorteils i. S. des § 2b EStG im Vordergrund steht, wenn

  1. die Rückabwicklungsmöglichkeit sachlich dargestellt wird und auch im Übrigen

  2. die Voraussetzungen des § 2b EStG nicht vorliegen.