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Umsatzsteuer | Steuerbarkeit von Lieferungen während einer Kreuzfahrt
(1) Lieferungen von Gegenständen während einer Kreuzfahrt an Bord eines Schiffes sind grundsätzlich steuerbar, wenn die Kreuzfahrt in der Bundesrepublik Deutschland beginnt und dort oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet endet. (2) Ausgenommen von der Steuerbarkeit sind lediglich Lieferungen während eines Zwischenaufenthalts des Schiffs in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff, und sei es auch nur für kurze Zeit, verlassen können (Bezug: § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3e UStG 1993; Art. 8 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).▶ NWB PAAAB-16329
▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist ergangen, nachdem der EuGH – auf Vorlage des BFH – entschieden hatte, dass auch kurzfristige Zwischenaufenthalte in Häfen von Drittländern eine Steuerbarkeit ausschließen. Dieser Ausschluss ist aber begrenzt auf die Zeiträume der Zwischenauf...