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Einkommen-/Lohnsteuer | Vorliegen von Arbeitslohn bei Zuschuss zu zweitägiger Betriebsveranstaltung
Leistet ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu einer zweitägigen Betriebsveranstaltung in eine im Übrigen von den Arbeitnehmern unterhaltene Gemeinschaftskasse, so stellt diese Zuwendung keinen Arbeitslohn dar, wenn der Zuschuss die für die Annahme von Arbeitslohn bei Zuwendungen aus Anlass von Betriebsveranstaltungen maßgebliche Freigrenze nicht überschreitet (Bezug: § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG).▶NWB LAAAB-78347
▶Praxishinweise: Alleiniges Kriterium für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn bei Betriebsveranstaltungen ist das Überschreiten der Freigrenze (derzeit 110 €). Die Freigrenze gilt einheitlich sowohl für eintägige als auch für mehrtägige Betriebsveranstaltungen und es sind nur die Aufwendungen des Arbeitgebers einzubeziehen. Die Beiträge der Arbeitnehmer, die für die Veranstaltung erbracht werde...