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Option zur umsatzsteuerpflichtigen Vermietung: Übergangsregelung bei Geldspielgeräten beachten
Umsätze aus der Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken sind im Regelfall umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12a UStG). Der Vermieter hat unter bestimmten Voraussetzungen aber die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten und die Umsätze steuerpflichtig zu behandeln. Voraussetzung ist, dass er das Grundstück an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen überlässt (vgl. § 9 Abs. 1 UStG). Die Option zur steuerpflichtigen Vermietung setzt ferner voraus, dass der Mieter/Pächter als Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich zu vorsteuerabzugsberechtigten Umsätzen verwendet (§ 9 Abs. 2 Satz 1 UStG). Führt der Leistungsempfänger dagegen steuerfreie Umsätze aus, ist eine Option durch den Vermieter nicht möglich.
Dies gilt auch, wenn der Mieter gemischte Umsätze tätigt, die zum Teil den Vorsteuerabzug ausschließen. § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG fordert nämlich, dass der Mieter ausschließlich vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze ausführt. In den Umsatzsteuer-Richtlinien hat die Finanzverwaltung eine Bagatellgrenze von 5 % festgelegt (vgl. Abschn. 148a Abs. 2 Satz 3 UStR).
Übergangsregelung: Nur für Altobjekte gilt diese Einschränkung nicht. Gemäß der Übergangsregelung in § 27 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist der § 9 Abs. 2 UStG dann nicht anzuwenden, wenn das auf dem Grundstück errichtete Gebäude
Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist und vor dem ferti...