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StuB Nr. 5 vom Seite 197

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006

– Dipl.-Finw. (FH) Christian Merker, Berlin –

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 (BR-Drucks. 142/06) verabschiedet, das u. a. folgende Maßnahmen umfasst:

1. Anhebung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes

Der allgemeine USt-Satz soll, wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehen, ab dem von derzeit 16 % auf 19 % angehoben werden. Als Folgeänderung soll der land- und forstwirtschaftliche Durchschnittssatz für bestimmte Sägewerkserzeugnisse, Getränke und alkoholische Flüssigkeiten (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG) ebenfalls auf 19 % angehoben werden.

2. Erhöhung des Steuersatzes für die Versicherungssteuer

Weiterhin soll zum der Regelsteuersatz für Versicherungen von 16 % auf 19 % und daneben die besonderen Steuersätze für Feuerversicherungen, für verbundene Wohngebäude- und Hausratversicherungen, für Seeschiffskaskoversicherungen sowie für Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr erhöht werden.

3. Begrenzung der Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen

Eine Änderung der Arbeitsentgeltverordnung sieht vor, dass ab dem die Sozialversicherungsfreiheit für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge auf einen Grundlohn von bis zu 25 €/Stunde begrenzt wird. Die steuerrechtliche Regelung des § 3b EStG blei...