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Geplante Umsatzsteuererhöhung zum 1. 1. 2007
Frühzeitiges Gegensteuern ratsam
Zum soll der reguläre Umsatzsteuersatz von bislang 16 v. H. auf dann 19 v. H. angehoben werden. Dies sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vor. Die geplante Erhöhung ist inzwischen im Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2006 verankert. Auch wenn es bis zum Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung noch mehrere Monate dauert, stellen sich die ersten Fragen, wie man auf die Erhöhung des Regelsteuersatzes reagieren sollte.
I. Rechtsgrundlagen
Die beabsichtigte Umsatzsteuererhöhung von 16 v. H. auf 19 v. H. wird von drei Vorschriften flankiert: § 27 Abs. 1 UStG enthält eine allgemeine Übergangsvorschrift für Änderungen des UStG. Die Regelung des § 29 UStG betrifft die Umstellung langfristiger Verträge und statuiert einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Nach § 309 Nr. 1 BGB sind kurzfristige Preiserhöhungen (innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss) in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Nichtkaufleuten unwirksam.
II. Anwendungszeitpunkt
Die beabsichtigte Umsatzsteuererhöhung von 16 v. H. auf 19 v. H. soll am in Kraft treten. S. 940
Kfz-Händler K verkauft an den Privatkunden P im Dezember 2006 einen...