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Verwaltungsrecht | Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas sind die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, weil sie nach ihrem gegenwärtigen und zu erwartenden Verhalten die Gewähr dafür bietet, die fundamentalen Verfassungsprinzipien, die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte Dritter sowie die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Mit Beschluss v. 1. 2. 2006 - 7 B 80/05 hat das BVerwG die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des OVG Berlin zurückgewiesen und damit einen seit zwölf Jahren währenden Rechtsstreit beendet.