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BMF 30.01.2006 IV A 5 - S 7279 a - 2/06, NWB 6/2006 S. 49

Umsatzsteuer | Haftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen

Das nimmt ausführlich zur Vereinnahmung des Forderungsbetrags durch den Abtretungsempfänger in den Fällen der (Sicherungs-)Abtretung (insbesondere der Globalzession) bzgl. der Anwendung von § 13c UStG Stellung, soweit nicht der leistende Unternehmer, sondern der Abtretungsempfänger die Einziehungs- oder die Verfügungsbefugnis an einer Forderung hat. Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag in den NWB.