Umsatzsteuer Kommentar
2024
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§ 1b Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ii i. V. m. Abs. 2 MwStSystRL; Abschn. 1b.1. UStAE.
RONDORF, Die Umsatzbesteuerung im EG-Binnenmarkt 1993: Erwerb und Lieferung neuer Fahrzeuge, DStR 1992 S. 1632; HECKER/SCHÖNGAST, Fahrzeugeinzelbesteuerung im EG-Binnenmarkt, IWB Gr. 2 S. 167; GEORGY, Die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs mit neuen Fahrzeugen ab , UR 1993 S. 8; KLATT, EG-Binnenmarkt und Kraftfahrzeuggewerbe, NWB F. 7 S. 4291; LANGER, Innergemeinschaftliche Lieferung und innergmeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge, NWB F. 7 S. 4209; NIESKENS, Das Umsatzsteuer-Änderungsgesetz vom , UR 1994 S. 373 – im Übrigen s. Literaturhinweise bei § 1a UStG.
I. Allgemeines
1Die Vorschrift des § 1b UStG ist durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. (BGBl 1992 I S. 1548) mit Wirkung vom in das UStG eingefügt worden. Sie bestimmt im Wesentlichen, dass auch jede Privatperson den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs aus einem anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung unterwerfen muss. Sie stellt damit bei neuen Fahrzeugen eine umfassende, von der Person des Erwerbers unabhängige Erwerbsbesteuerung im Bestimmungsland sicher.
2Die Vorschrift beruhte bei ihrer Einführung auf Art. 28a Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-Richtlinie, soweit dieser Art. den innerg...BGBl 1994 I S. 2058BStBl 1994 I S. 655