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BFH 20.06.2007 II R 56/05, BBV 1/2006 S. 7

Keine Gleichstellung von Lebenspartner/-innen und Ehegatten

Erbschaftsteuerlich ist eine registrierte Lebenspartnerschaft einer Ehe nicht gleichzustellen. Es ist daher verfassungsmäßig unbedenklich, bei einer registrierten Lebenspartnerschaft die Steuerklasse III und den Freibetrag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG zugrunde zu legen.