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Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG
Es bestehen bei der im Rahmen des Aussetzungsverfahrens gebotenen summarischen Prüfung ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 22 Nr. 3 EStG. Begründung: Die Durchsetzung der Norm bei Gewinnen aus Optionsgeschäften in den Veranlagungszeiträumen 1994 und 1996 sei wegen struktureller Vollzugshindernisse weitgehend vereitelt und daher von den Finanzbehörden tatsächlich nicht gleichmäßig vollzogen worden. Daher scheint es nach Ansicht des entscheidenden FG Münster zumindest zweifelhaft, dass das BVerfG, bei dem zu dieser Rechtsfrage zwei Normenkontrollverfahren anhängig sind (Az. 2 BvL 8/05 und 2 BvL 12/05), für den Fall, dass es die Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG feststellt, von einer Nichtigkeitserklärung für die Vergangenheit ansehen und stattdessen dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist zur Schaffu...