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BFH 05.07.2005 VII R 65/02, BBV 1/2006 S. 6

Keine tarifbegünstigte Veräußerung bei Zusammentreffen mit Betriebsaufgabe

Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit gleichzeitig eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Diese Grundsätze gelten auch in dem Fall, dass das Betriebsvermögen einer der dem gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft – mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens – auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.