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Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und steht lediglich in einer älteren Fassung zur Verfügung, die möglicherweise in einzelnen Punkten nicht dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
I. Definition
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) dienen der Absicherung eines geschlossenen und geordneten Abrechnungssystems, in dem die Geschäftsvorfälle sich vom Beleg über die Konten bis hin zum Jahresabschluss verfolgen lassen. Sie sind Leitsätze oder Generalklauseln, die sowohl kodifizierte Grundsätze (Gesetzesnormen) als auch Verhaltensweisen umfassen, die die ordentliche Kaufmannschaft allgemein als ordnungsmäßig versteht (was Handelsbrauch ist). Die GoB lassen sich gliedern in die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur,
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung,
Grundsätze ordnungsmäßiger Bewertung.
Langenbeck, „ Nebenbuchhaltungen”, Herne / Berlin 2002, S. 4 ff. [i]
Grefe, „Kompakt-Training Bilanzen”, 4. Aufl, Ludwigshafen (Rhein) 2005, S. 34 ff.