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FG Saarland 12.04.2005 1 K 139/02, BBK 24/2005 S. 4556

Schätzung der privaten Pkw-Nutzung

Eine allgemeine, auf der Lebenserfahrung beruhende Regel-Vermutung dafür, dass bei einem Einzelunternehmen Zweit- und Drittfahrzeuge zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt werden, besteht nicht (gegen BStBl 2000 I S. 819). Bei der Schätzung der privatanteiligen Kosten für die Umsatzsteuer kommt die 1 %-Regel grundsätzlich nicht zur Anwendung. Hält ein Einzelunternehmer mehrere, ausschließlich von ihm genutzte Kfz im Unternehmensvermögen, so ist – soweit der Unternehmer nicht das Gegenteil nachweist – davon auszugehen, dass alle Kfz auch privat genutzt werden.