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BSG 23.11.2005 B 12 RA 9/04 R, NWB 50/2005 S. 408

Rentenversicherung | Versicherungspflicht eines selbständigen Lehrers

Das für bestimmte Berufsgruppen eingeführte Befreiungsrecht aus der Rentenversicherungspflicht, wenn sie bereits vor 1998 versicherungspflichtig tätig waren, steht dem selbständigen Lehrer nicht zu, wenn er die selbständige Tätigkeit erst 1999 aufgenommen hat. Das Befreiungsrecht für die ersten drei Jahre einer selbständigen Erwerbstätigkeit hat der Gesetzgeber zulässigerweise auf die arbeitnehmerähnlichen Selbständigen beschränkt, die seit 1999 in ihrer selbständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig sind. Es gilt nicht für die selbständig tätigen Lehrer, für die als Berufsgruppe die Versicherungspflicht vor 1999 galt ().