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Berücksichtigung der Pflichtbeiträge des Kinds zur Sozialversicherung
BMF reagiert auf Verfassungsgerichtsurteil
Mit Beschluss v. - BvR 167/02 hat das BVerfG entschieden, dass Pflichtbeiträge der Kinder zur Sozialversicherung im Familienleistungsausgleich berücksichtigt werden müssen. Nunmehr folgt die Reaktion des BMF auf diese Entscheidung: Anwendung in allen noch offenen Fällen.
Kindergeld für volljährige Kinder
Grundsätzlich können auch Eltern volljähriger Kinder Kindergeld erhalten. Voraussetzung für den Antrag auf Weiterzahlung der Leistung ist neben dem Absolvieren einer schulischen, beruflichen oder universitären Ausbildung, dass das Jahreseinkommen der Kinder unter dem Existenzminimum von derzeit 7 680 € liegt. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kinds diesen Betrag, entfällt der Kindergeldanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Zu den Einkünften gehören beispielsweise der Arbeitslohn, das Waisengeld, Mieten und Zinsen. Zu den Bezügen zählen etwa Lohnersatzleistungen und Renten. S. 2
Sozialversicherungsbeiträge absetzbar
Fraglich war allerdings bislang, ob es sich bei der Einkommensgrenze von 7 680 € um eine „Netto-” oder – wie die Familienkassen unterstellten – eine Bruttogrenze handelt.
Das BVerfG hat die bisherige Praxis der Familienkassen nu...