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BBV Nr. 12 vom Seite 19

Besteuerung betrieblicher Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Chancen und Fallen bei der Gestaltungsberatung

Hans Walter Schoor

Die Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs kann erhebliche Steuerbelastungen hervorrufen. Dies beruht darauf, dass der Unternehmer im Jahr der Betriebsveräußerung nicht nur seinen laufenden Jahresgewinn der Einkommensteuer unterwerfen muss, sondern auch den so genannten Veräußerungs- oder Aufgabegewinn.

Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ergibt sich, weil sich im Betrieb im Laufe der Jahre stille Reserven gebildet haben, die bei der Veräußerung oder Aufgabe des Unternehmens auf einen Schlag aufgedeckt werden. Vor allem wenn sich Grundstücke oder Grundstücksteile und Gebäude im Betriebsvermögen befinden, können sich erschreckend hohe Veräußerungs- oder Aufgabegewinne ergeben, weil der Buchwert z. B. von Gebäuden wegen der vorgenommenen Abschreibungen nur noch gering, der Marktwert hingegen wesentlich höher ist. Der Gesetzgeber hat daher Betriebsveräußerungs- und Aufgabegewinne als außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich privilegiert.

Drei Arten von Steuervergünstigungen

Steuerpflichtige, die ihren Betrieb veräußern oder aufgeben und dabei einen Gewinn erzielen, können unter bestimmten Voraussetzunge...