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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 311

Besteuerung betrieblicher Veräußerungs- und Aufgabegewinne

Problemfelder und Gestaltungshinweise

Hans Walter Schoor

Der auf den ersten Blick harmlos erscheinende Fall einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe kann mitunter zu – insbesondere aus Mandantensicht – unerwartet hohen Steuerbelastungen führen. Diese beruhen darauf, dass der Unternehmer im Jahr der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe nicht nur seinen laufenden Jahresgewinn der Einkommensteuer unterwerfen muss, sondern auch den Veräußerungs- oder Aufgabegewinn. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn ergibt sich, weil sich im Betrieb im Laufe der Jahre „stille Reserven“ gebildet haben, die bei der Veräußerung oder Aufgabe des Unternehmens zusammengeballt auf einen Schlag aufgedeckt werden. Vor allem wenn sich Grundstücke oder Grundstücksteile und Gebäude im Betriebsvermögen befinden, können sich erschreckend hohe Veräußerungs- oder Aufgabegewinne ergeben, weil der „Buchwert“ z. B. von Gebäuden wegen der vorgenommenen Abschreibungen nur noch gering, der Marktwert aber wesentlich höher ist. Damit die steuerliche Belastung nicht zu hoch ist, hat der Gesetzgeber Betriebsveräußerungs- und Aufgabegewinne als außerordentliche Einkünfte i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerlich privilegiert. Dieser ...