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NWB Nr. 49 vom Seite 4101

Abschaffung der Eigenheimzulage

Ebenfalls am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle ab gebilligt.

Unberührt bleiben alle bis zum von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Wer also schon Wohneigentum hergestellt oder erworben hat oder bis zum den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind (s. dazu ausführlich NWB Beratung aktuell 48/2005 S. 4006). Auch dieser Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.