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NWB Nr. 49 vom Seite 4101

Gesetzentwurf zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm

Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm verabschiedet. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen, die bereits zum in Kraft treten sollen:

  • Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG) wird aufgehoben.

    In diesem Zusammenhang entfällt ebenfalls die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 10 EStG für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz).

    Für Verträge über Abfindungen, Gerichtsentscheidungen oder Entlassungen vor dem wird eine Übergangsregelung geschaffen. Diese sieht aus Gründen des Vertrauensschutzes die Weiteranwendung der bisherigen Steuerfreiheit vor, soweit dem Arbeitnehmer die Zahlung vor dem zufließt.

  • Die begrenzte Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen (§ 3 Nr. 15 EStG; jeweils 315 €) wird gestrichen.

  • Die Möglichkeit, Mietwohngebäude degressiv abzuschreiben (§ 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 Buchst. c EStG) wird für Neufälle abgeschafft. Die Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2 v. H. entspricht dem tatsächlichen Wertverlust.

  • Schließlich wird die derzeitige Regelung in § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG, wonach...