Kapitalmarktbewertung und Going Private – Eigentümer-Arbitrage? (Zusammenfassung)
Going Private, d. h. der Auskauf der freien Aktionäre durch einen Investor wird zunehmend von börsennotierten Unternehmen in Erwägung gezogen. Es kann eine sehr gute Möglichkeit sein, einer permanenten Unterbewertung zu entgehen und/oder sich strategische, finanzielle und regulatorische Freiräume zu schaffen. Die Durchführung eines Going Private ist jedoch kein Selbstzweck. Es ist vielmehr das Ziel, für Investoren einen Mehrwert zu schaffen. Arbitrage wird hier in dem Sinn verstanden, daß das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Investor Aktivitäten durchführen kann und das Unternehmen verändern kann, wie dies als börsennotiertes Unternehmen nicht möglich gewesen wäre. Man könnte diese Vorgehensweise deshalb auch Eigentümer Arbitrage nennen. Going Private spielt damit eine wichtige Rolle für einen funktionierenden Kapitalmarkt und es ist davon auszugehen, daß es in Europa noch weiter an Bedeutung gewinnen wird.
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Fundstelle(n):
BFuP 2/2003 Seite 190
ZAAAB-70889