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FG Rheinland-Pfalz 12.04.2005 2 K 1560/02, BBK 22/2005 S. 4545

Kein Eigenverbrauch bei häuslichen Arbeitszimmern

Bei einem häuslichen Arbeitszimmer ist keine Versteuerung als Eigenverbrauch vorzunehmen. Dies widerspricht nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz der 6. EG-Richtlinie (Art. 17 Abs. 2 und Abs. 6, 2. Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie) und das FG gab dem Kläger, der selbständig als Gutachter und Lehrbeauftragter tätig war, recht.