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Veräußerung eines Beteiligungsbruchteils an freiberuflicher GbR auch vor dem nicht steuerbegünstigt, wenn das wesentliche SBV nicht anteilig mitveräußert wird
Veräußerungen von Bruchteilen der Beteiligung an einer Steuerberater-GbR sind nicht tarifbegünstigt, wenn das wesentliche Sonderbetriebsvermögen nicht quotal mitveräußert wird (vertikale Spaltung). Gegen das Urteil ist beim BFH die Revision anhängig (BFH-Az.: IV R 43/05).