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FG Bremen 07.07.2005 1 K 429/02 (3), BBK 22/2005 S. 4550

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuern beim Cash-Management im Konzern

Geschäftsführer haften für die rechtzeitige Zahlung der LSt auch, wenn durch ein Cash-Management innerhalb eines Konzerns alle liquiden Mittel an die Muttergesellschaft weitergeleitet werden und der Gesellschaft selbst keine Mittel mehr verbleiben. Der Geschäftsführer hat sicherzustellen, dass genügend Geld zur Zahlung der Steuern zur Verfügung steht.